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Extraorale Implantate in der Epithetik

Defekte des Ohres, der Nase und der Orbita können genetisch bedingt sein. Meist sind sie Folge eines Traumas oder eines tumorchirurgischen Eingriffs.
Die plastisch-chirurgische Rekonstruktion angeborener und erworbener Gesichtsdefekte ist primäre Option einer ästhetischen und funktionellen Rehabilitation. Sprechen der Umfang der Operation, das zu erwartende Ausmaß des operativen Ansatzes, der allgemeine Gesundheitszustand oder das Alter des Patienten gegen eine Operation oder soll der Defektbereich zur besseren Früherkennung eines Rezidives im Rahmen der Tumornachsorge direkt einsehbar bleiben, ergibt sich die Indikation zur epithetischen Versorgung.

Beeinflußende Faktoren sind die Defektgröße, das Gewebebett und die Ränder des Defektbereiches. Hierbei ist es als vorteilhaft anzusehen, wenn die Defektgröße ausreichend groß ist, das Gewebebett nicht vorbestrahlt ist und die Ränder des Defektbereiches eine gesunden breiten Rand, mit stabilen Weichgeweben und ohne muskuläre Unruhe aufweisen. Unvorteilhaft sind zu kleine Defekte, vorbestrahlte Areale welche dann häufig eine dünne, trockene und/oder gereitzte Haut aufweisen sowie Ranggebiete welche eine muskulärer Bewegung unterliegen.

Als Epithesen-Werkstoffe werden eingesetzt:

  • Polymethymethacrylate zu Anfertigung von Resektionsprothesen und enoralen Obturatoren,
  • weichbleibenden Silastikkunststoffe zur Epithesen-Herstellung. Diese sind in ihrer Farbgebung individuell konfigurierbar und können mit Naturhaaren ergänzt werden. Augenepithesen werden mit individualisierten Glaskörpern zum Bulbusersatz versehen.

Die Fixation der Epithesen kann

  • über Klebtechniken (Adhäsiv),
  • durch Kombination mit einem Brillengestell,
  • bzw. durch Implantate erfolgen.

Die topographische Positionierung der Implantate für eine Epithese hängt von der Defektlokalisation, der Epithesengröße und vom Knochenangebot im Bereich des Defektrandes ab.
Für enossale Implantate geeignet gelten der Temporalknochen, der knöcherne Orbitalrahmen, das Os zygomaticum, die Apertura piriformis und der Processus pterygoideus.
Die Knochen des Gesichtsschädels sind 2,5 bis 5,5 mm dick, sodaß spezielle kurze Implantate größeren Durchmessers eingesetzt werden. Die Implantate sollten parallel zueinander inserieren werden, um die Epithesenfixation zu erleichtern. Zwei oder drei stegverbundene, teleskopversorgte oder magnetverankerte retroaurikuläre Implantate können den Halt einer Ohrmuschelepithese sichern.

Zur Fixation von Augenepithesen werden im kranialen und lateralen knöchernen Orbitarahmen 3 - 4 Implantate entweder stegverbunden oder mit Magnetattachments versehen eingesetzt.
Zur Befestigung von Mittelgesichtsepithesen bei Nasendefekten und partiellem oder totalem Oberkieferverlust sind mindestens drei parallel zueinander inserierte Implantate und ein weiteres hierzu perpendikulär gesetztes Implantat als Basis für ein Steggerüst erforderlich.

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