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Für Patienten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
willkommen auf der Homepage der mund-, kiefer- und gesichtschirurgischen Überweisungspraxis Prof. Schlegel und Kollegen.
Hier wollen wir Ihnen einen Überblick der in unserer Praxis angebotenen Behandlungen bieten und Ihnen aufzeigen, wie Sie uns erreichen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zu unserem Leistungsspektrum

Häufige Fragen

Nachfolgend finden Sie unsere Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen im Bereich Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Habe ich Schmerzen während des Eingriffes zu befürchten?
Auch für Eingriffe in örtlicher Betäubung können wir die Schmerzfreiheit garantieren. Moderne örtliche Betäubungsmittel sind speziell für den Einsatz im zahnärztlichen Bereich entwickelt worden und zeichnen sich durch unverzüglichen Wirkungseintritt und sicher erzielte Schmerzfreiheit aus. Eine vielleicht von früher bekannte „Wartezeit“ bis zum vollständigen Wirkungseintritt gibt es bei uns nicht. Außerdem können wir eine außergewöhnliche Erfahrung und Routine bei der Durchführung von Operationen in örtlicher Betäubung vorweisen, die uns auch schwierige Situationen meistern lässt.

Einzige Ausnahme für eine vollständige Schmerzfreiheit stellt das stark entzündete Operationsgebiet dar. Hier wird zunächst durch Antibiotikaanwendung und Wundpflegemaßnahmen die Entzündungsfreiheit herbeigeführt und erst dann operiert. Müssen Abszesse oder starke Entzündungen akut behandelt werden, ist eine absolute Schmerzfreiheit u.U. nicht zu garantieren.
Ist mit stärkerem Blutverlust zu rechnen?
Der Blutverlust bei unseren Eingriffen ist vergleichsweise gering. Eine geringe Sickerblutung in den ersten Stunden nach dem Eingriff ist möglich und meist völlig unbedeutend.

Generell wird eine Blutung im Mundraum durch das sofortige Vermischen mit Speichel und dem Blutgeschmack meist heftiger empfunden als sie tatsächlich ist. Sollte es jedoch zu stärkeren Blutungen kommen, so beißen Sie zunächst auf ein sauberes Taschentuch oder, falls verfügbar, einen Tupfer und suchen Sie dann unverzüglich unsere Praxis oder eine notärztliche / zahnärztliche Einrichtung auf. Zeugen Jehovas können sicher sein, dass im ambulanten Bereich unseres Fachgebietes keine transfusionspflichtigen Eingriffe durchgeführt werden.
Kann ich mit eigenem PKW zur OP kommen?
Zum Operationstermin sollten Sie nicht mit einem eigenen PKW anreisen. Bei Operationen in örtlicher Betäubung bekommen Sie im weitesten Sinne eine Betäubung im Kopfbereich, so dass die Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Außerdem stellt jeder operative Eingriff eine Ausnahmesituation dar, die möglicherweise Ihre Konzentrationsfähigkeit bei An- u. Abreise herabsetzt.

Wir empfehlen Ihnen für den OP-Tag, sich von einer Begleitperson fahren zu lassen, um die genannten Gefahren zu umgehen. Zu Beratungs- und Kontrollterminen können Sie selbstverständlich mit Ihrem PKW anreisen.
Mein Nachbar hat Furchtbares bei seiner Weisheitszahnentfernung erlebt, kommt dasselbe auf mich zu?
Sicherlich ist eine Weisheitszahnentfernung nichts Angenehmes. Trotzdem können wir Ihnen versichern, dass die meisten Schauergeschichten über Weisheitszahnentfernungen unzutreffend sind bzw. der Vergangenheit angehören. Die Summe von bester instrumentell-technischer Ausstattung, dem Einsatz moderner Betäubungs- und Schmerzmittel sowie ggf. Antibiotika und nicht zuletzt unsere große Routine und Professionalität führen zu einem soliden Gefüge, welches Ihnen größtmöglichen Behandlungskomfort und Sicherheit bietet.

Zügiger OP-Ablauf, Schmerzfreiheit und nachweislich sehr geringe Komplikationsraten sind die Eckpfeiler unserer Behandlung.
Wann kann ich mich wieder körperlich belasten / Sport treiben?
Körperliche Belastungen und Sporttreiben nach der OP sind für eine gewisse Zeit nicht zu empfehlen. Der erhöhte Stoffwechsel führt im OP-Gebiet, namentlich der Knochenwunde, zur gesteigerten Durchblutung, Schwellung und alsbald zu Beschwerden. Halten Sie also zunächst körperliche Ruhe und belasten Sie sich nicht unnötig. Normale Verrichtungen in der häuslichen Umgebung sind jedoch nahezu uneingeschränkt möglich. Steigern Sie Ihre körperliche Belastung langsam und setzen Sie die körperliche Ertüchtigung aus, sobald Sie Beschwerden verspüren.

Aus dem Gesagten ergeben sich unsere Empfehlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (bis zu einer Woche) bzw. der Sportbefreiung (ca. zwei Wochen).
Was ist vor der OP wichtig?
Im Vorfeld unserer operativen Eingriffe sollten Sie einige Grundsätze beachten.

Bei Operationen in örtlicher Betäubung:
Es ist nicht gut, dass Sie nüchtern zur OP kommen. Da ohnehin nach der OP die Nahrungsaufnahme eingeschränkt sein wird und diese Betäubungsform die Nüchternheit nicht erfordert, können Sie durchaus vor der OP gut gegessen haben.
Bitte bringen Sie den Aufklärungsbogen unterschrieben mit, eventuell noch bestehende Fragen können natürlich gerne noch geklärt werden. Sorgen Sie bitte vor der OP durch besonders sorgfältige und intensive Mundhygiene für ein sauberes OP-Gebiet. Lassen Sie sich am besten von einer Begleitperson zur OP bringen und fahren Sie nicht selbst mit dem PKW.

Bei Operationen in ambulanter Vollnarkose:
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Bei Ihnen soll eine Zahnbehandlung durchgeführt werden, die eine Allgemeinanästhesie erforderlich macht. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und für einen reibungslosen Ablauf bitte wir Sie, folgendes zu beachten und gegebenenfalls zu veranlassen.

Anamnese und Aufklärungsbogen
Bitte füllen Sie den gelben Vorbereitungsbogen (erhalten Sie an der Anmeldung) sobald als möglich aus und bringen Sie diesen am Operationstag mit. Bitte notieren Sie sich Fragen die Sie haben, damit wir diese noch gemeinsam klären können.

Voruntersuchung beim Hausarzt
Jeder Patient über 40 Jahre sollte eine Narkosevoruntersuchung und ein Labor (kl. Blutbild, Elektrolyte, Gerinnung) durch seinen Hausarzt durchführen lassen. Bitte berücksichtigen Sie, daß Laborbefunde für die Narkose nur 4 Wochen Gültigkeit haben, und ohne Laborbefunde kann ich keine Narkose durchführen. Männer über 40 Jahre und Frauen über 60 Jahre sollten ein EKG durchführen lassen.

OP-Vortag
Sie sollten am Vorabend der Anästhesie ab 24:00 Uhr nüchtern bleiben, dh. das Sie nichts mehr trinken dürfen, nichts essen und auch nicht Rauchen. Sollten Sie kurzfristig erkranken, bitte ich Sie, dies sofort Ihrer behandelnden Arztpraxis bekannt zu geben.

Am OP-Tag
Zum OP-Termin müssen Sie nüchtern sein. Erwachsene dürfen 6 Stunden vor dem Eingriff nichts mehr essen. Bis zu 2 Stunden vor dem Eingriff ist es erlaubt und ratsam klare Flüssigkeit zu trinken (auch mit Kohlensäure). Bitte keine Milch, Milchkaffee oder Tee mit Milch trinken! Wenn Sie Medikamente regelmäßig einnehmen müssen,können Sie diese ohne Gefahr mit einem kleinen Schluck Wasser zu den gegebenen Zeiten einnehmen. (Ausgenommen: Macumar, Aspirin, Methformin und andere Zuckermedikamente. Hierzu fragen Sie bitte Ihren Hausarzt).

Nach dem Eingriff am OP-Tag
Nach dem Eingriff können Sie sich für ca. 1-2 Stunden im Aufwachraum ausruhen. Auch hier werden Ihre Vitalwerte überwacht. Bitte beachten Sie, daß Sie nach dem Eingriff nur in Begleitung nach Hause gehen und nicht mehr selber Auto fahren dürfen oder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Laut Gesetzgeber sind Sie für 24 Stunden nicht geschäftsfähig. Falls es Ihnen nicht möglich ist von einer Begleitperson abgeholt zu werden, bestehe ich darauf (in Anlehnung an die S3 Leitlinie), daß Sie in der Praxis einem Taxifahrer persönlich übergeben werden, der Sie sicher nach Hause bringt.
Bitte stellen Sie sicher, daß Sie die ersten 24 Stunden nach der Narkose nicht alleine zu Hause sind und, daß eine geschäftsfähige Person Sie betreut.

Ihre Checkliste für die Narkose:
  • OP-Termin: Datum ……………………..  Uhrzeit……………………..
  • Termin für die Narkosevoruntersuchung durch Ihren Hausarzt.
    Am:………………………..
  • Haben Sie den gelben Narkosevorbereitungsbogen ausgefüllt?
  • Fragen zu der Narkose?
Checkliste für den OP-Tag:
  • Den gelben Narkosevorbereitungsbogen ausgefüllt mitnehmen.
  • Haben Sie eine Begleitperson und Betreuungsperson organisiert?
    Bitte Tel.-Nummer angeben:……………………………………………..
  • Nüchternheitsgrenzen am OP-Tag beachtet?
  • Eigene Medikamente am OP-Tag mit einem Schluck Wasser genommen?
Was kann ich wann wieder essen?
Durch Eingriffe im Mund ist natürlicherweise die Nahrungsaufnahme zunächst eingeschränkt. Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

Unmittelbar nach der Operation können Sie bereits uneingeschränkt trinken, wegen des noch vorhandenen Taubheitsgefühls sollten Sie jedoch bei der Nahrungsaufnahme vorsichtig sein, um sich nicht unbemerkt Bissverletzungen zuzufügen oder mit heißen Speisen oder Getränken zu verbrennen.

Für die ersten beiden Tage nach der Operation ist Flüssigkost angezeigt, im weiteren Verlauf bis zur Nahtentfernung sollten Sie nur weiche / breiige Kost zu sich nehmen, um die Wunde nicht zu überlasten.

Nach der Nahtentfernung können Sie langsam wieder zur normalen Nahrungsaufnahme übergehen.

Was sollte der Kieferchirurg vor dem Eingriff von mir wissen?
Bitte informieren Sie uns vor der OP unbedingt über folgende Sachverhalte

Medikamenteneinnahme
  • Präparate und Dosis
  • Besonders wichtig und ggf. absetzungspflichtig sind gerinnungshemmende Medikamente (z.B. Falithrom und ASS)
Allergien / Unverträglichkeiten insbesondere auf bestimmte Antibiotika
  • Wichtige Vorerkrankungen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u.a. Zust. nach Herzinfarkt, Zust. nach Schlaganfällen)
  • Diabetes
  • Herzrhythmusstörungen
  • Leber-oder Nierenschäden
  • Glaukomerkrankung (grüner Star)
  • Schilddrüsenerkrankungen
Infektionserkrankungen
  • Hepatitis
  • AIDS
  • Tuberkulose
Welche Maßnahmen sind für mich kostenpflichtig?
Nach dem derzeitigen Stand der Krankenkassengesetzgebung sind jegliche Maßnahmen der Zahnentfernung und chirurgischen Zahnerhaltung (Weisheitszahnentfernung, Wurzelspitzenresektion, Zystektomie etc.) Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Kassen und somit für Sie nicht kostenpflichtig.

Eine Ausnahme stellt die chirurgische Versorgung mit Implantaten dar. Sie ist eine Privatleistung und wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Es gibt einige wenige Ausnahmefälle bei bestimmten chirurgischen bzw. prothetischen Situationen, in denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder eine Bezuschussung leistet. Selbstverständlich weisen wir Sie darauf hin, ob eine entsprechende Ausnahmeregelung für Sie zutrifft.

Die prothetische Versorgung auf Implantaten (sog. Suprakonstruktion) wird seit 01.01.2005 im Rahmen der Festzuschüsse je nach individueller Lückensituation von Ihrer Krankenkasse bezuschußt. In welchem Umfang dies der Fall ist, erfahren Sie von Ihrem Zahnarzt, welcher sich auch um die Prothetik auf Ihren Implantaten kümmert.
Ebenso von der Kostenübernahme durch die Kasse ausgenommen ist die Anwendung von Knochenersatzmaterialien oder Regenerationsprodukten. Außerdem sind medizinisch nicht angezeigte plastisch-ästhetische Operationen für Sie kostenpflichtig.

Sollte für Sie die Durchführung einer der genannten Maßnahmen in Frage kommen, erhalten Sie von uns einen präzisen Kostenvoranschlag.

Bei Privatpatienten kann aufgrund des entsprechendem Schwierigkeitsgrades bei einzelnen Leistungspositionen auf den Faktor 3,5 zugegriffen werden.
Wie lange bin ich arbeitsunfähig?
Die Dauer der Arbeits- oder Schulunfähigkeit ist abhängig von der Art und dem Schwierigkeitsgrad des Eingriffs. So ist beispielsweise nach der operativen Entfernung kleiner Neubildungen häufig gar keine Krankschreibung notwendig.

Bei Weisheitszahnentfernungen und Wurzelspitzenresektionen hängt die Arbeitsunfähigkeitsdauer entscheidend vom Schwierigkeitsgrad des Eingriffs ab. Für die Entfernung einfacher Weisheitszähne und Wurzelspitzenresektionen im Frontzahnbereich sind ca. 2-4 Tage Arbeitsunfähigkeit zu veranschlagen, für schwierigere Weisheitszähne und Wurzelspitzenresektionen im Seitenzahnbereich sollte mit einer Woche Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden.

Ebenfalls eine Woche beträgt die Ausfallzeit nach der Entfernung aller vier Weisheitszähne. Eine Arbeitsunfähigkeit über eine Woche stellt für unser Fachgebiet die Ausnahme dar. Wegen der Vermeidung einer stärkeren körperlichen Belastung empfehlen wir in der Regel eine Sportbefreiung für 14 Tage.
Während des Beratungsgespräches wird von uns der Schwierigkeitsgrad des bevorstehenden Eingriffes eingeschätzt und Sie von der zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit informiert sowie der OP-Termin für einen passenden Wochentag festgelegt.

Wie lange hält die örtliche Betäubung nach der OP an?
Durch unsere Erfahrung und die hohe Qualität der von uns verwendeten örtlichen Betäubungsmittel können wir eine sichere und ausreichend lange Schmerzfreiheit garantieren. Befürchtungen, die Schmerzfreiheit könnte nachlassen oder von unzureichender Dauer sein, sind völlig unbegründet. In aller Regel werden von uns sogenannte Leitungsanästhesien gesetzt, bei denen bestimmte Nerven gezielt betäubt werden. In Kombination mit einer zusätzlichen Infiltrationsanästhesie direkt im OP-Gebiet wird eine sichere Schmerzfreiheit für mindestens 3-4 Stunden erreicht.
Für die anschließende Zeit erhalten Sie gut wirksame Schmerzmittel in Tablettenform rezeptiert
Wie soll ich die Mundpflege nach der OP gestalten?
Wir legen großen Wert darauf, dass Sie das entsprechende Wundgebiet frühzeitig und gezielt in die Mundhygiene einbeziehen. Nach einer Zahnentfernung mit offener Wundheilung (ohne Nahtverschluss) muss sich für eine ungestörte Wundheilung zunächst ein Blutpfropf (Koagel) in der Wundhöhle bilden. Daher empfehlen wir in diesem Falle am OP-Tag nur Mundspülungen, bevor Sie am ersten Tag nach der Operation mit dem Zähneputzen beginnen können.

Bei geschlossener Wundheilung (Wundverschluss durch Naht), die bei uns in den allermeisten Fällen praktiziert wird, können Sie von Beginn an das Wundgebiet in die Mundhygiene einbeziehen und vorsichtig über die Wunden putzen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch hierbei stets von Rot nach Weiß (vom Zahnfleisch zur Zahnkrone) putzen sollten, um das während der Operation abgelöste Zahnfleisch in der korrekten Richtung zu belasten. Gegen die Verwendung einer (eher milden) Zahnpasta ist nichts einzuwenden. Unterstützen Sie die Mundhygiene durch Spülungen mit lauwarmem Wasser. Kamillenauszüge (Kamillan) können zugesetzt werden, nach wie vor sind auch Spülungen mit Kamillen- oder Salbeitee zu empfehlen. Konfektionierte Spüllösungen (Chlorhexamed, Corsodyl) sind ebenfalls geeignet, jedoch nicht obligatorisch.
Wenn Sie an die Anwendung einer elektrischen Zahnbürste oder Munddusche gewöhnt sind, ist gegen deren Einsatz auch nach der OP nichts einzuwenden.

Wenn Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

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